Der erste Eintrag in einem Register
Der Cobrugge-Hof wird erstmals in einem handschriftlichen Register der Diözese Utrecht erwähnt. Dieses Register wurde 1891 durch Mr. S. Müller zu ein Buch gebündelt .
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Es handelt sich um Zahlungsaufzeichnungen von Feudalisten, Vasallen und Leibeigenen an den Feudalherren. Der Cobrugge-Hof gehörte dem Feudalherrn. Die Pachtzahlungen gingen an den Hofmeier (den Feudalbeamten) zu die Diözese. Das Register zeichnet dies auf über den Zeitraum von 1325 bis 1336.